Versicherungskennzeichen gelten jeweils vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres. Mit Ablauf dieses Zeitraums endet automatisch der Versicherungsschutz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, ist nicht nur unversichert unterwegs, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Das neue schwarze Kennzeichen weist nach, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht – sie übernimmt Schäden, die anderen im Straßenverkehr entstehen.
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit dem neuen Kennzeichen erfüllt. Darüber hinaus lässt sich der Schutz erweitern – zum Beispiel durch eine Teilkaskoversicherung. Diese greift etwa bei Diebstahl, Brand oder Elementarschäden. Gerade bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen ist die Deckungserweiterung sinnvoll und für einen geringen Mehrbeitrag möglich.
Neben dem klassischen Metallschild bieten einige Versicherer auch Klebefolien-Kennzeichen an. Die Folie wird jährlich erneuert, während eine Kunststoffhalterung dauerhaft am Fahrzeug bleibt. Das spart Material und erleichtert den jährlichen Wechsel und die Zustellung – beispielsweise per Post.
Für das neue Kennzeichen reichen wenige Angaben: persönliche Daten, Hersteller und Fahrgestellnummer, die Höchstgeschwindigkeit sowie die Art des Fahrzeugs.
Der Kennzeichenwechsel ist schnell erledigt – und sorgt dafür, dass die neue Saison ohne Unterbrechung starten kann. Wer rechtzeitig handelt, fährt ab März legal, versichert und entspannt los.
Dann jetzt die schwarze Plakette sichern